Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Behindertenpädagogik als komplexes Handlungsfeld und erfahren sie als Theorie und Praxis der Erziehung unter erschwerten personalen und sozialen Bedingungen. Sie erwerben grundlegende Kenntnisse in der allgemeinen Behindertenpädagogik sowie zu methodischen und therapeutischen Verfahren bei einzelnen Behinderungsarten.
Anliegen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, den Zusammenhang von Schaden/Schädigungen (impairment), funktioneller Einschränkung (disability) und sozialer Beeinträchtigung (handicap) an unterschiedlichen Behinderungsformen zu erfassen und mit spezifischen ergotherapeutischen Anforderungen zu verknüpfen.
Darüber hinaus erkennen die Schülerinnen und Schüler die „Selbstverwirklichung in sozialer Integration“ als Leitidee heilpädagogischen Handelns und setzen dieses Wissen in der ergotherapeutischen Arbeit mit behinderten Menschen um.
In der methodischen Gestaltung des Unterrichtes sind problemorientierte Aufgabenstellungen, Arbeit mit Fallbeispielen einzusetzen und die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler mit Behinderten im Rahmen der praktischen Ausbildung aufzuarbeiten. Fachübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten sind Unterrichtsprinzip. Die Vermittlung der Inhalte ist in enger Abstimmung mit den Fächern „Psychologie und Pädagogik“, „Prävention und Rehabilitation“ sowie ausgewählten Themen der speziellen Krankheitslehre zu realisieren.