Das Wissen zur Berufskunde sowie über elementare Grundbegriffe des Staatswesens und der Gesetzeskunde stellt eine nicht zu unterschätzende Grundlage für ergotherapeutisches Handeln dar.
Aufbauend auf die durch die allgemeinbildende Schule vermittelten Kenntnisse erwerben die Schülerinnen und Schüler im Fach „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“ grundlegendes Wissen in berufsrelevanten rechtlichen Fragen und über das Zusammenspiel von Staatswesen und Gesetzgebung. Sie gewinnen Einsichten in den Beruf des Ergotherapeuten im System des Gesundheitswesens und entwickeln ein berufliches Selbstverständnis. Des Weiteren setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Werten und Normen auseinander, die in den Berufen des Gesundheitswesens eine besondere Rolle spielen. Ihnen wird die Notwendigkeit beruflicher Fortbildung bewusst.
Die Unterrichtsinhalte sind in engem Bezug zur beruflichen Praxis zu realisieren. Um den Schülerinnen und Schülern Einsichten und Fähigkeiten im Umgang mit berufsrelevanten gesetzlichen Regelungen zu vermitteln, sind die Arbeit mit Gesetzestexten und Fallbeispielen sowie die Bearbeitung von Projekten besonders geeignet.
Der Unterricht ist fachübergreifend und fächerverbindend auszurichten. Abstimmungen sind mit den Fächern „Grundlagen der Ergotherapie“ sowie „Prävention und Rehabilitation“ zu treffen.