Im Fach „Grundlagen der Ergotherapie“ wird das Berufsbild der Ergotherapeutin/des Ergotherapeuten aus medizinischer und sozialwissenschaftlicher Sicht betrachtet. Damit nimmt das Fach eine zentrale Bedeutung im Gesamtgefüge der Ausbildung ein und bildet eine wesentliche Schnittstelle zu den ergotherapeutischen Behandlungsverfahren.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Wissen zu Grundlagen des Handelns, setzen sich mit mindestens einem konzeptionellen Modell der Ergotherapie auseinander und können dieses als Basis ihres Handelns gezielt nutzen. Sie entwickeln ein Verständnis zum Begriff Persönlichkeit allgemein und werden sich dabei ihrer eigenen Persönlichkeit sowie therapeutischen Rolle und deren Aufgaben bewusst.
Bei der Vermittlung der themenbezogenen Inhalte sind die theoretischen Grundlagen in engem Zusammenhang mit Handlungen und Handlungskompetenzen zu vermitteln. Der Unterricht ist handlungsorientiert auszurichten und durch Einbeziehung der Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus ihrer praktischen Ausbildung sowie Übungen zu Selbst- und Fremdwahrnehmung zu ergänzen.
Bei der Gestaltung des Unterrichtes sind insbesondere Abstimmungen mit den Fächern „Psychologie und Pädagogik“, „Behindertenpädagogik“, „Medizinsoziologie und Gerontologie“, „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“, „Grundlagen der Gesundheitslehre und Hygiene“, „Allgemeine Krankheitslehre“ sowie „Spezielle Krankheitslehre“ vorzunehmen.